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| | | | | | | Geschäftsbedingungen / AGBs
| | | | | - Die Karten sind auf andere Personen übertragbar.
- Die Zahlung des Abonnements sollte erfolgen in einem Betrag bis zum 15. Oktober 2011.
- Das Große Gemischte Abonnement kann in vier gleichen Raten zum:
15. Oktober 2011, 15. Dezember 2011, 15. Februar 2012, 15. April 2012 gezahlt werden. Abbuchungen werden auf Wunsch vorgenommen.
- Dauerausweis und Einzelkarten für Veranstaltungen des Mainzer Staatstheaters gelten
als Einzelfahrausweis am Tag der Vorstellung jeweils ab drei Stunden vor Vorstellungsbeginn bis Betriebsschluss im Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden und im gesamten Tarifgebiet des RNN.
- Nach Möglichkeit stehen den auswärtigen Abonnenten für die Fahrt nach Mainz und zurück
Omnibusverbindungen zu günstigen Preisen zur Verfügung. Diesbezügliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der Theatergemeinde Mainz e.V..
- Die Kündigung des Abonnements hat bis spätestens 30. April (Datum des Poststempels)
für das Ende einer laufenden Spielzeit zu erfolgen. Andernfalls verlängert es sich um eine weitere Spielzeit.
- Die Geschäftsbedingungen gelten für die Spielzeit 2011/2012.
- Erfüllungsort ist Mainz
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